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Beratungseinsatz für die häusliche Versorgung

Die Häufigkeit der Beratungseinsätze richtet sich nach den jeweiligen Pflegegraden

 

Pflegegrad 1                              1x pro Halbjahr freiwillig

Pflegegrad 2                      1x pro Halbjahr verpflichtend

Pflegegrad 3                      1x pro Halbjahr verpflichtend

Pflegegrad 4                   1x pro Vierteljahr verpflichtend

Pflegegrad 5                   1x pro Vierteljahr verpflichtend

 

Als anerkannte neutrale Beratungsstelle führen wir die verpflichtenden Beratungsbesuche für Sie kostenfrei durch.

 

Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig von einer Fachkraft bezüglich ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.


Auch wenn ein Pflegedienst kommt und der Wunsch auf weitere Beratung besteht, gibt es die Möglichkeit von der Beratung zu profitieren. Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Nutzung eines ambulanten Pflegedienstes kann dennoch freiwillig und kostenfrei ein Beratungsbesuch 1x pro Halbjahr genutzt werden.

 

Werden die Beratungsbesuche nicht in Anspruch genommen, kann das Pflegegeld gekürzt werden.

Die Pflegekasse hat das Recht, das Pflegegeld sogar zu streichen. Die Beratung ist also eine zwingende Voraussetzung, um Pflegegeld zu erhalten.

 

 

 

Was kostet der Beratungseinsatz?

Die Kosten sind für die Pflegenden sowie den Pflegebedürftigen kostenlos.

Wo wird der Besuch durchgeführt?

Die Beratungsbesuche werden in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen durchgeführt.

Wer führt die Beratung durch?

Um die gesetzlichen Qualifikationsanforderungen zu erfüllen, wird der Beratungsbesuch durch eine examinierte Pflegefachkraft durchgeführt.

Ablauf

Einschätzung der Pflegesituation

Um festzustellen ob die Pflegesituation als zufriedenstellend gewertet werden kann, werden die Einschätzungen der Pflegefachkraft, des Pflegebedürftigen selbst und der Pflegeperson sowie deren Gegebenheiten (z.B. Belastung der Pflegeperson, häusliches Umfeld, in Anspruch genommene Hilfen..) erfragt.

Je nach Bedarf:

 

Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung,  sowie die Weitergabe von Informationen von vorhandenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten

Empfehlungen über die Möglichkeiten der Verbesserung der häuslichen Situation z.B.

  • Überprüfung des Pflegegrades

  • Verbesserung von Pflegetechniken

  • Vermeidung von Überlastung

  • Gestaltung des Pflegemixes

Informationen über weitere Leistungen z.B.

  • Pflegekurse/Schulungen

  • Tages- und Nachtpflege

  • Sachleistungen

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag

  • Kurzzeitpflege 

  • Verhinderungspflege

  • Hilfs-/Pflegehilfsmittel

  • Anpassung des Wohnraums

Gesundheitliche Beratung

Ziel der Beratungsbesuche besteht darin, die Pflegesituation regelmäßig zu beobachten, potentielle Problembereiche zu erfragen, auf bestehende Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, Kenntnisse über weitergehende Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und Pflegende zu vermitteln sowie Informationen über die Gestaltung des Pflegemixes im Rahmen des Umwandlungsanspruchs nach § 45a Abs. 4 SGB XI zu geben.

Der Beratungsbesuch soll eine Hilfestellung und praktische Unterstützung bei der häuslichen Pflege bieten und erste Lösungsschritte aufzeigen. Über weiterführende Beratungsangebote, wie z.B. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI und Schulungen nach § 45a SGB XI wird informiert.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unverbindlich zur Verfügung

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